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Unser Preismodell

Neue Beiträge für Verpflegung & Klangschalenpädagogik ab 01.01.2027

[zur leichten Sprache hier klicken]
 

Liebe Eltern,
ab Januar 2027 staffeln wir unsere Zusatzbeiträge für Bio-Verpflegung (Frühstück,Mittagessen, Vesper) und Klangschalenpädagogik
nach Einkommen
. So bleiben unsereQualitätsangebote für alle Familien bezahlbar – Geringverdiener werden spürbar entlastet,höhere Einkommen tragen etwas mehr, gedeckelt auf maximal 110 €/Monat pro Kind.

Die neue Beitragstabelle

Hinweis: Geschwisterkinder erhalten ggf. einen Rabatt. Die Beträge gelten für die reguläreBio-Verpflegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

​So wirkt sich das konkret aus
– Beispiel für Vollverpflegung + Klangschale (Jahr 1):
Stufe 1: 28 € statt 69 € (–59 %)
Stufe 3: 70 € (kaum verändert)
Stufe 6: 110 € (gedeckelter Höchstbetrag)

So läuft es ab
Formular:
vertrauliche Selbstauskunft + Nachweise (z. B. Lohnabrechnung,Steuerbescheid)
Prüfung:
Stichprobe von 10 % – ohne Nachweis gilt die höchste Stufe
Übergangsjahr:
Bestandsfamilien zahlen nie mehr als bisher
Härtefälle:
individuelle Lösung auf Anfrage (z. B. bei Jobverlust)
Aktualisierung:
jährlich zum 01.01.

Getrennt lebende Eltern & Wechselmodell
Bei getrennten Haushalten zählt für die Einstufung das Einkommen desbeitragszahlenden Elternteils; das Einkommen des anderen Elternteils wird nichtmitgerechnet. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss gelten dabei als Einnahmen,sofern sie tatsächlich fließen – bei unregelmäßigen Zahlungen legen wir den Durchschnittder letzten 6–12 Monate zugrunde. Beim Wechselmodell mit annähernd hälftigerBetreuung werden die Einkommen beider Elternteile zusammengeführt.

Sonderkost (vegan, glutenfrei, allergenarm etc.)
Wer eine besondere Verpflegungsform wünscht, erhält eine separate Zusatzvereinbarung.Bei nicht medizinisch notwendiger Sonderkost (z. B. Wunschernährung) kann einzusätzlicher, transparenter Mehrkostenaufschlag anfallen – medizinisch notwendigeSonderkost bleibt davon ausgenommen.

Rechtliche Grundlage
Die Staffelung entspricht den
Berliner Regelungen zur Kostenbeteiligung
: Die Beiträgedecken reale Mehrkosten, bleiben unter der Obergrenze von 40 € für besondereLeistungen und sind einkommensabhängig gestaffelt.

​Kontaktmöglichkeiten
E-Mail:
traeger@kita-traumzauberland.de
Telefon: (030) 84513864


Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

Leichte Sprache – Neue Eltern-Beiträge ab Januar 2027

Neue Eltern-Beiträge ab Januar 2027
Was ändert sich?
Ab Januar 2027 ändern wir die Beiträge für:
das Essen in der Kita
die Klangschalen-Pädagogik
Klangschalen-Pädagogik bedeutet: Die Kinder hören und spüren Klangschalen. Das machtruhig und tut gut.
Warum ändern wir das?
Bisher hat jede Familie den gleichen Betrag bezahlt. Das war für manche Familien zu vielGeld. Für andere Familien war es wenig Geld.
Jetzt machen wir es fairer:
Familien mit wenig Geld zahlen weniger.
Familien mit mehr Geld zahlen etwas mehr.
Niemand zahlt mehr als 110 Euro im Monat.
Wie viel zahlt meine Familie?
Der Betrag hängt vom Jahres-Einkommen Ihrer Familie ab. Jahres-Einkommen bedeutet:Das Geld, das Ihre Familie in einem Jahr verdient. Bevor Steuern abgezogen werden.
Es gibt 6 Gruppen. Jede Gruppe zahlt einen anderen Betrag.

Wichtig:
Haben Sie mehrere Kinder in der Kita? Dann bekommen Sie vielleicht einen Rabatt.Rabatt bedeutet: Sie zahlen weniger.
Die Beträge gelten für das normale Bio-Essen.


Ein Beispiel
Eine Familie ist in Gruppe 1. Sie zahlt jetzt 28 Euro im Monat. Vorher hat sie 69 Eurogezahlt. Das ist viel weniger Geld.
Eine Familie ist in Gruppe 6. Sie zahlt 110 Euro im Monat. Mehr muss niemand zahlen.


Was müssen Sie tun?
Sie bekommen ein Formular.
In das Formular schreiben Sie: Wie viel Geld verdient Ihre Familie?
Dazu brauchen wir einen Nachweis. Zum Beispiel: Ihren Lohn-Zettel oder IhrenSteuer-Bescheid.
Ihre Angaben bleiben geheim. Nur wir dürfen sie sehen.


Manchmal prüfen wir die Angaben. Das machen wir bei einigen Familien. Können Sie IhreAngaben nicht beweisen? Dann zahlen Sie den höchsten Betrag.​

Extra-Regel für das erste Jahr
Waren Sie schon vorher in unserer Kita? Dann zahlen Sie im ersten Jahr nicht mehr alsbisher.


Haben Sie ein besonderes Problem?
Zum Beispiel: Sie haben Ihre Arbeit verloren. Dann sprechen Sie mit uns. Wir suchengemeinsam eine Lösung.


Leben die Eltern getrennt?
Dann zählt nur das Geld von dem Eltern-Teil, das den Beitrag bezahlt. Das Geld vomanderen Eltern-Teil zählt nicht mit.
Bekommen Sie Unterhalt für Ihr Kind? Unterhalt ist Geld vom anderen Eltern-Teil für dasKind. Dann zählt dieses Geld mit dazu.
Betreuen beide Eltern das Kind ungefähr gleich viel? Das nennt man Wechsel-Modell.Dann zählt das Geld von beiden Eltern-Teilen zusammen.


Braucht Ihr Kind besonderes Essen?
Zum Beispiel: vegan, vegetarisch, ohne Gluten oder ohne Milch. Dann sprechen Sie mituns. Wir machen dafür eine eigene Vereinbarung.
Manchmal kostet besonderes Essen mehr. Dann sagen wir Ihnen das vorher genau.
Braucht Ihr Kind das besondere Essen aus gesundheitlichen Gründen? Zum Beispielwegen einer Allergie? Dann bezahlen Sie keinen Extra-Betrag dafür.


Ist das erlaubt?
Ja. Die neuen Regeln folgen den Vorschriften vom Land Berlin. Mehr Informationen findenSie hier: berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kostenbeteiligung


Kontaktmöglichkeiten
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.
E-Mail:
traeger@kita-traumzauberland.de
Telefon: (030) 84513864

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